Geistliche Gebiete Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Geistliche Gebiete sind Territorien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation deren Landesherr ein Geistlicher war zum Fürstbischöfe Fürstäbte oder die Äbte einer Reichsabtei. Herrschaften wuren 1803 im Zuge der Säkularisierung aufgelöst.
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