Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Kreditinstitut wird umgangssprachlich meist als Bank oder Bankhaus bezeichnet.
Ein Unternehmen ist nach dem deutschen Kreditwesengesetz (KWG) dann ein Kreditinstitut wenn es gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt das in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Unter Bankgeschäfte Sinne des KWG werden gefaßt:
Einlagengeschäft : Die Annahme fremder Gelder als Einlagen anderer rückzahlbarer Gelder des Publikums sofern der nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird Rücksicht darauf ob Zinsen vergütet werden.
Kreditgeschäft : Die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.
Banken wurden in einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft nötig da die Leistungen der Wirtschaftssubjekte Zwischenschaltung von Geld ausgetauscht wurde. Die Vermittler dieser Geldströme die Kreditinstitute. Weiterhin sorgen sie für den zwischen Geldanlagewünschen und Kredit bedarf .
Kreditinstitute unterliegen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung Wirtschaftskreis im Regelfall einer Reihe von nationalen internationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften (z.B. bei Besetzung der Geschäftsleitung bei der Bilanzierung usw.) unterstehen im Regelfall zudem der Aufsicht einer zuständigen Behörde. Daher gelten an sie auch Anforderungen .
In Deutschland übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsicht über Kreditinstitute und aus die die Ausübung von Bankgeschäften explizit muss. Anfang 2004 waren in Deutschland 2292 zum Geschäftsverkehr zugelassen.