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Entwicklung der Schweizer Eidgenossenschaft 1315-1513
Als gemeine Herrschaften ( gemein im Sinne von gemeinsam ) wurden diejenigen Untertanengebiete in der Alten Eidgenossenschaft bezeichnet welche mehr als einem Ort Kanton ) unterstellt waren.
Je nach Gebiet übte eine unterschiedliche von Orten die Herrschaft aus jedoch nie dreizehn . Die gemeinen Herrschaften waren:
Die sieben Zehnden des zugewandten Ortes Wallis verwalteten das Unterwallis als Untertanengebiet zudem das Lötschental Untertanengebiet der fünf oberen Zehnden.
Die folgenden Untertanengebiete waren keine gemeinen da sie nur einem Kanton unterstellt waren: