Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft definiert sich in Deutschland aus § Abgabenordnung (AO).
"Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke wenn Tätigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern
Gemeinnützigkeit ist ein Teilbereich der Steuerbegünstigung. gemeinnützigen sind auch mildtätige und kirchliche Zwecke
Gemeinnützigkeit ist ein rein steuerrechtlicher Tatbestand. Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt . Vorteile der Gemeinnützigkeit sind insbesondere Steuerbefreiungen Gewinne und Umsätze sowie die Berechtigung Zuwendungsbestätigungen Spenden auszustellen. Diese Bestätigungen berechtigen den Spender Sonderausgabenabzug.
Allgemeinsprachlich umfasst der Begriff alle Bestrebungen zur Förderung des Wohls der Allgemeinheit und karitativen Bereich erfolgen.