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Zustimmung


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Zustimmung ist die Erklärung des Einverständnisses zu dem von einem vorgenommenen Rechtsgeschäft .

Sprachgebrauch des deutschen Rechts

Wird die Zustimmung vorher erklärt nennt sie Einwilligung . Die nachträgliche Zustimmung wird als Genehmigung bezeichnet.

Begrifflich zu unterscheiden ist die Einwilligung der rein tatsächlichen Handlung mit dem einem ein Tun gestattet wird z. B. das zum Zutritt das beim Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) den strafrechtlichen Tatbestand lässt; die Einwilligung zur Körperverletzung die bei ärztlichen Heilbehandlungen eine Rolle sowie die Genehmigung von der Bestätigung eines

Die Zustimmung einer Behörde wird immer als Genehmigung (Erlaubnis) bezeichnet wenn sie vorher erklärt wird.

Der deutsche Gesetzgeber verwendet jedoch gelegentlich den Begriff der als Oberbegriff für die vorherige und die Zustimmung.

Regelung im deutschen Recht

Die Zustimmung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung . Wichtige Fälle des Zustimmungserfordernisses sind die beschränkt Geschäftsfähiger die Vertretung ohne Vertretungsmacht und die Verfügungen von Dritten oder Nichtberechtigten. Die zivilrechtliche ist in den §§ 182 ff. BGB geregelt.

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