Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Generalbundesanwalt ( GBA ) ist der oberste staatsanwaltschaftliche Vertreter beim Bundesgerichtshof . Er übt sein Amt vor allem den Revisions- und Beschwerdeverfahren am Bundesgerichtshof aus. Er wird von Bundesanwälten vertreten. Weiterhin wird er oder in Vertretung die Bundesanwaltschaft tätig wenn ein Verfahren ersten Rechtszug nach den Vorschriften des § 142a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vor den Oberlandesgerichten betrieben wird. Die Aufsicht über die und den Generalbundesanwalt übt das Bundesjustizministerium aus.
Der Generalbundesanwalt führt an seinem Bonner das Bundeszentralregister das Gewerbezentralregister und staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister. Die Betreuung der Register findet vom Berliner Dienstsitz statt.
Der derzeitige Generalbundesanwalt ist seit dem 7. Februar 1994 Kay Nehm.
Frühere Generalbundesanwälte waren
Dr. Carlo Wiechmann bis 31. März 1956 (damals noch " Oberbundesanwalt ")