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Generalinspekteur der Bundeswehr


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Der Generalinspekteur der Bundeswehr (GenInsp) ist der ranghöchste General der Bundesrepublik Deutschland . Er ist militärischer Berater des Bundesverteidigungsministers der Bundesregierung . Er ist dem Verteidigungsminister für die und Realisierung der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung und hat an seiner Seite je einen für Heer Luftwaffe Marine Sanitätsdienst und Streitkräftebasis . Im Rahmen seiner Aufgaben ist er gegenüber den Inspekteuren jedoch nicht befehlsbefugt im eines truppendienstlich Vorgesetzten. Er steht dem Führungsstab der Streitkräfte (FüS) vor und man spricht landläufig vom "General ohne Kommando".

Der Generalinspekteur der Bundeswehr wird vom Bundesverteidigungsminister ernannt und hat seinen Dienstsitz beim Bundesministerium der Verteidigung in Bonn .
Der erste "Generalinspekteur der Bundeswehr" wurde 1. Juni 1957 ernannt.

Die Generalinspekteure der Bundeswehr seit 1957

Siehe auch: Bundeswehr




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