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Der Generalrat (frz. conseil général wörtlich allgemeiner Rat ) ist das oberste gewählte Gremium eines französischen Départements .
Die Mitglieder des Generalrates werden in Wahl auf sechs Jahre gewählt. Dabei wird drei Jahre die Hälfte Mitglieder neu gewählt. Wahlbezirke dienen dabei die Kantone daher heißen diese Wahlen Kantonalwahlen .
Durch die Dezentralisierungsgesetze von 1982 wurde die Stellung des Generalrates gegenüber Präfekten gestärkt.