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Generalversammlung


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Die Generalversammlung ist das höchste Organ der eingetragenen Genossenschaft und kann entweder aus allen Mitgliedern denen die der Einladung folgen) bestehen oder von den Mitgliedern gewählten Vertretern (Vertreterversammlung).

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern und die Geschäfte der Aufsichtsrat besteht aus mindetens drei Mitgliedern und den Vorstand.

Siehe auch: Hauptversammlung




Bücher zum Thema Generalversammlung

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