Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Generalvikar vicarius generalis (vom lat. vicarius Stellvertreter) ist in der katholischen Kirche der Stellvertreter eines residierenden Bischofs bei der Leitung seiner Diözese .
Der Generalvikar ist der persönliche Vertreter Bischofs in allen Verwaltungsangelegenheiten und handelt als mit gleicher Vollmacht und "ordentlicher stellvertretender Gewalt" potestas ordinaris vicaria ). Man spricht deshalb auch vom "alter dem "anderen Ich" des Bischofs. Da der mit der bischöflichen Gewalt und Vollmacht handelt gegen seine Entscheidungen keine Berufung auch nicht Bischof selbst möglich. Er leitet den bischöflichen das Ordinariat oder Generalvikariat .
Ein Generalvikar wird gem Can 477 CIC vom Bischof frei ernannt und kann ihm frei abberufen werden. Der Generalvikar "muss sein darf nicht jünger als 30 Jahre sein und Doktor oder Lizentiat im kanonischen oder in der Theologie oder wenigstens in Disziplinen wirklich erfahren sein" außerdem "ausgewiesen durch Rechtschaffenheit Klugheit und praktische Verwaltungserfahrung" (Can 478 CIC) und mit dem Bischof höchstens im Grad blutsverwandt (Can 778 2 CIC).
Die Gewalt des Generalvikars erlischt mit der Beauftragung mit Amtsverzicht oder mit Abberufung den Bischof. Da der Generalvikar der persönliche des Bischofs ist verliert er bei Tod Versetzung Absetzung oder Suspendierung des Bischofs ebenfalls sein Amt (Can 481 CIC).