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Generikum


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Als Generikum (Plural Generika ) bezeichnet man ein Arzneimittel das in der Zusammensetzung seiner Wirkstoffe Mittel gleicht das sich bereits auf dem Markt befindet. Es handelt sich also um im Wesentlichen wirkungsgleiche Nachahmung des Originalpräparats.

Generika sind grundsätzlich preisgünstiger als das da die Forschungs - und Entwicklungskosten bei der Kopie des entfallen und deshalb auch nicht amortisiert werden müssen. Um den durch die Forschung erzielten Nutzen nicht sofort an die zu verlieren belegen die forschenden Pharma-Unternehmen die ihnen entwickelten Produkte regelmäßig mit einem Patentschutz der die Originalpräparate in den ersten nach der Markteinführung vor der Konkurrenz durch Generika schützt.

Seit dem 01.04.2004 gilt in Deutschland der Arzt den gesetzlich Krankenversicherten das preisgünstigste mit dem benötigten Wirkstoff verschreiben muss ("aut

Die Hersteller von innovativen forschungsintensiven Medikamenten und von Generika bilden zwei scharf getrennte Gruppen innerhalb derselben Branche da die Pharma-Unternehmen in den Generika-Produzenten lediglich Nutznießer sehen die Früchte ihrer eigenen Arbeit ohne Forschungsaufwand und zu Kampfpreisen in den Markt drücken. vertreten die Generika-Hersteller den Standpunkt dass die der Originalpräparate die hohen Preise ihrer Produkte dann noch einfordern wenn die Forschungskosten sich amortisiert haben wodurch dem Gesundheitssystem insgesamt Schaden zugefügt werde.

Bekannte Hersteller von Generika in Deutschland Ratiopharm Schwarz Pharma und Stada. Ein Beispiel ein Generikum ist der Schmerzmittelwirkstoff Acetylsalicylsäure der ursprünglich von der Bayer AG unter dem Namen Aspirin entwickelt wurde und in zahlreichen Generika verwendet wird z.B. in Ratiopharm.




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