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Ein DNA-Test ist eine forensische Methode entwickelt im 20. Jahrhundert bei die DNA einer unbekannten Probe mit der DNA wird die eindeutig einer Person zugeordnet werden Letztere bekommt man gewöhnlich aus einem Haar durch einem Mundabstrich.
In einem Labor werden die langen mittels eines Enzyms zu Fragmenten zerlegt diese werden auf Membran durch eine Trennmethode ( Chromatographie Gelelektrophorese ) voneinander getrennt. Durch eine Röntgenkamera wird ein Bild auf einen Film Der entwickelte Film enthält ein Bandenmuster das Probe entspricht. Es ist der so genannte genetische Fingerabdruck . Passen die Streifen beider Proben innerhalb Genzen zu einander werden sie als übereinstimmend
Die Methode findet sowohl bei Strafverfahren als auch bei Vaterschaftsfragen eine wichtige
Um eine Probe bzw. das Ergebnis zu interpretieren werden folgende Schlüsse gezogen die aber auch Fehlschlüsse sein können. Ein ungültiger Schluss an Stelle der Kette macht alle nachfolgenden ungültig.
Der Trugschluss des Anklägers (Gigerenzer 2002) besteht in der falschen (!) Annahme:
P(unschuld|Übereinstimmung) sei P(Übereinstimmung)
So wird auch oft in den berichtet: da beide Proben mit einer Wahrscheinlichkeit von Million zufällig übereinstimmen ist auch die Wahrscheinlichkeit Unschuld 1:1 Million oder die Wahrscheinlichkeit der 1 Million:1. Dies ist ein Fehlschluss und falsch (s.a. bedingte Wahrscheinlichkeit )
Das Labor vergleicht zwei DNA-Proben die Verdächtigen und die am Tatort gefunden. Es Proben mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:1 Million übereinstimmen". Es sagt aber nichts weiter als man unter einer Millionen Menschen einen mit solchen Zufallsübereinstimmung (!) findet.
Der Täterkreis kann aufgrund von Indizien wahrscheinlicher Aufenthalt in der Nähe) auf 10 Menschen eingschränkt werden es gibt also 10 mit einer zufälligen Übereinstimmung. Die Wahrscheinlichkeit dass Verdächtige der Urheber der Spur ist 1:10 und nicht etwa 1 ( [1] )