Die eingetragene Genossenschaft (e. G.) ist Gesellschaftsform zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft . Sie ist eine Sonderform des Vereins und zwar ein wirtschaftlicher Verein. Als ist sie eine juristische Person also selbst Rechtsträger der klagen und werden kann. Im Gegensatz zu einem eingetragenen Verein (e. V.) ist ihr Zweck immer wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder genau das ist Verein nicht erlaubt.
Eine e. G. besteht aus mindestens Mitgliedern verfügt über eine beim zuständigen Register- oder Amtsgericht eingetragene Satzung und ist Mitglied in einem Prüfungsverband. Haftung der e. G. kann in der auf ihr Kapital beschränkt sein die Satzung aber auch bestimmen dass im Falle einer Insolvenz gewisse Nachschusspflichten der Mitglieder bestehen.
In den Wirtschaftswissenschaften werden Genossenschaften als hybride Organisationsformen zwischen Markt und Hierarchie angesehen. Traditionell wird zwischen Produktionsgenossenschaften und unterschieden. Daneben gibt es auch den Begriff und Umweltgenossenschaft.
Konsumvereine : Seit 1848 werden in Großbritannien Konsumvereine nach den Ideen von Robert Owen (1771-1858) zum Erzielen niedriger Preise durch des Zwischenhandels gegründet. In Deutschland anfangs nur Verbreitung da der Arbeiterführer Ferdinand Lassalle die Lösung der Arbeiterfrage durch Produktionsgenossenschaften
gewerbliche Genossenschaften: Der Liberale Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1893) gründet Einkaufs- Verkaufs- und Vorschussvereine Handwerker.
bäuerliche Genossenschaften: Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888) regt Spar- und Darlehenskassen zur von Saatgut und Maschinen an. Beide werden von Lassalle bekämpft. V.a. die Ideen Raiffeisens Auswirkungen auch auf das europäische Ausland.