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Georg Friedrich Puchta


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Georg Friedrich Puchta (* 31. August 1798 in Cadolzburg bei Nürnberg ; † 8. Januar 1846 ) war ein berühmter deutscher Jurist im 19. Jahrhundert .

Kurzfassung

Puchta war einer der wichtigsten Vertreter Pandektenwissenschaft . Puchta prägte als bedeutender Vertreter der Begriffsjurisprudenz den Ausdruck Begriffspyramide . Nicht der Gesetzgeber oder der Richter sondern die die Rechtsüberzeugungen des Volkes Ausdruck bringende Rechtswissenschaft sollte nach Puchta das fortentwickeln.

Leben und Wirken

Die Eltern Puchtas waren Dr. iur. Heinrich Puchta (* 1769 ; † 1843 ) und Johanna Philippina Heim. Er war erstgeborene Sohn von insgesamt sieben Kindern von zwei früh starben. Sein Bruder Dr. phil. Heinrich Puchta (* 1808 ; † 1858 ) studierte Philologie und Theologie an der Erlangen und war zuletzt Pfarrer in Augsburg .

Puchta besuchte von 1811 bis 1816 Ägidiengymnasium in Nürnberg das seit seiner Gründung die klassisch-humanistische pflegte. Durch den dortigen Rektor Hegel erfuhr bereits eine Grundausbildung in Philosophie .

Das Studium der Rechtswissenschaft begann Puchta im Jahr 1816 an Universität Erlangen wobei sein Vater ihn zugleich in juristische Praxis eingeführte. Zu diesem Zeitpunkt lehrte bekannte Professor Christian Friedrich Glück in Erlangen . Seine besondere Verehrung für ihn drückte mit den Worten aus: "Jede Universität ist mit einem Pfahl im Fleisch geplagt aber hiesige Fakultät hat wenn Glück stirbt nichts Pfähle".

Nach dem Abschluss des Studiums promovierte 1820 mit der Dissertation „De itinere actu et via” und im selben Jahr ebenfalls an der Universität Erlangen .

1821 unternahm Puchta eine längere Deutschlandreise den damals bedeutenden Universitäten von Jena Berlin Göttingen Bonn und Heidelberg wo Kontakt zu den dort Lehrenden Die Eindrücke dieser Reise bewogen Puchta der Rechtsschule um Friedrich Carl von Savigny beizutreten der zu dieser Zeit in der Universität Berlin lehrte. Mit ihm unterhielt ab 1823 einen regen Briefwechsel aus dem 86 entstammten (vgl. unten Literatur).

Aus dieser Überzeugung publiziert Puchta 1822 sein erstes großes Werk: Grundriß zu Vorlesungen über juristische Encyclopädie und .

1823 wurde Puchta außerordentlicher Professor in Erlangen wo er neben romanistischen Fächern auch Enzyklopädie Kirchenrecht und deutsches Recht behandelte. 1828 erschien der erste Band seines zentralen Das Gewohnheitsrecht .

Unter Hinzuziehung seiner mittlerweile zur Freundschaft Bekanntschaft mit Friedrich Carl von Savigny wechselte er 1828 an die Universität nach München wo er eine ordentliche Professur erhielt. Während dieser Zeit traf er ihm bereits von seiner Zeit in Erlangen bekannten Professor Friedrich_Wilhelm_Joseph_von_Schelling von dessen Vorlesung zum Thema " Vorlesungen über Philosophie der Mythologie und Offenbarung " er begeistert war.

1835 wurde Puchta unter Mitwirkung von Friedrich Carl von Savigny ordentlicher Professor in Marburg für Römisches Recht und Kirchenrecht wo er bis 1837 blieb. 1837 Puchtas zweiter Band seines Werkes mit dem " Das Gewohnheitsrecht " (2 Teile 1828-1837) den er bereits 1828 Erlangen begonnen hatte.

Mit der Unterstützung Friedrich Carl von Savigny wurde Puchta von 1837 bis 1842 Professor in Leipzig wo er 1838 sein bedeutendes " Lehrbuch der Pandekten " veröffentlichte. Hinzu kamen 1841/1842 die ersten Bände seins Hauptwerks " Cursus der Institutionen ".

Abermals unter Hilfe und Wirken Friedrich Carl von Savignys bekam Puchta 1842 den Ruf an Universität Berlin wo er bald Nachfolger Savignys an dessen Lehrstuhl wurde nachdem dieser zum Minister für ernannt worden war. Entscheidend für die Wahl Puchta war dessen weithin bekannte konservative Haltung wenn er als Dozent nicht sonderlich beeindruckend

Ab 1844 wirkte Puchta am Geheimen mit Titel eines Geheimen Obertribunalrats mit. Nicht dadurch wurde er 1845 Mitglied des Staatsrates der Gesetzgebungskommission. Am 8.1.1846 starb er im von 47 Jahren.

Werke und Literatur

  • Das Gewohnheitsrecht
    • Band 1. (1828)
    • Band 2. (1837)
  • Lehrbuch der Pandekten (1838)
    • (später in mehreren Neuauflagen erschienen.)
  • Cursus der Institutionen
    • Band 1. Einleitung in die Rechtswissenschaft und des Rechts bey dem römischen Volk. (1841)
    • Band 2. (1842)
    • Band 3. (1847)
  • Georg Friedrich Puchta's Kleine civilistische Schriften (1851)
  • Vierzehn Briefe Puchtas an Savigny Bohnert Joachim (Hrsg.) (1979)
  • Vorlesungen über das heutige römische Recht
    • Band 1. (1847)
    • Band 2. (1848)




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