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Georgenberger Handfeste


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Die Georgenberger Handfeste wurde am 17. August 1186 auf dem Georgenberg oberhalb von Enns ausgehandelt und besteht aus zwei Teilen. erste Teil ist eine Abmachung zwischen dem der Steiermark Ottokar IV. aus dem Geschlecht der und dem Herzog von Österreich Leopold V. aus dem Geschlecht der Babenberger . Der kinderlose und unheilbar kranke Ottokar sein Herzogtum an Leopold und dessen Sohn mit der Bestimmung dass Österreich und die für immer ungeteilt bleiben sollten. Der zweite umfasste eine Abklärung der Rechte der steirischen

Das Territorium der Steiermark fasste weit das heutige Bundesland hinaus nicht nur im Slowenien (siehe Steiermark (Slowenien)) sondern auch in Oberösterreich wo der Traungau (die Gegend um Wels und Steyr ) ebenfalls dazugehörte.

Der Erbfall trat 1192 ein und seither ist die Steiermark Ausnahme eines kurzen Zwischenspiels 1194 - 1196 ) immer mit Österreich verbunden gewesen. Die Handfeste war der erste Schritt zur Bildung Länderkomplexes Österreich wie er sich dann vor unter den Habsburgern im Spätmittelalter vollzog.




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