Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. siehe auch: Gericht (Speise) Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung . Es trifft die Entscheidung über konkrete Sachverhalte .
Die Beteiligung Privater als ehrenamtliche Richter kommt im Strafverfahren vor ferner in Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ggf. auch bei den Verwaltungsgerichten . Im Strafprozess heißen die ehrenamtlichen Richter Schöffen . Schöffen wirken am Amtsgericht im Schöffengericht Landgericht im Schwurgericht und in anderen Strafkammern mit.
Welches Gericht tätig wird bestimmt sich der Zuständigkeit. Welcher Spruchkörper ( Einzelrichter Kammer Senat ) zuständig ist bestimmt sich nach dem Verfahrensgesetz (z.B. GVG ZPO ) und nach dem Geschäftsverteilungsplan der von Gerichten in eigener Verantwortung erstellt wird.