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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Geschäft


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Ein Geschäft ist

  1. im weiteren Sinne: jede Tätigkeit ;
  2. im engeren Sinne: eine wirtschaftliche Tätigkeit insbesondere die eines Unternehmers ;
  3. ein Laden .
  4. Im süddeutschen Raum bezeichnet Geschäft oftmals auch jede Form von Erwerbsarbeit den Arbeitsplatz .

Beispiel für 1.: Ein Minister leitet einen bestimmten Geschäftsbereich der Regierung d.h. er ist für einen bestimmten zuständig - ohne daß man hierbei von wirtschaftlichen Tätigkeit sprechen kann.

Beispiel für 2.: Ein Immobilienmakler macht Geschäfte mit Immobilien d.h. er geht einer wirtschaftlichen Tätigkeit bei der er durch die Vermittlung von Geld verdient.

Beispiel für 3.: Ein Einzelhändler betreibt ein Geschäft in dem Waren zum Kauf angeboten werden.




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