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Geschäftsordnung


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Die Geschäftsordnung ( GO ) eines Gremiums ist die Zusammenfassung aller Verfahrensregelungen nach Sitzungen und Versammlungen dieses Gremiums abzulaufen haben. kann Bestandteil der Satzung sein meist allerdings sie im Zuge der Gründung durch Beschluss Berechtigten festgestellt.

Nicht immer existiert eine geschriebene Geschäftsordnung: werden meist bestimmte Verfahrensweisen schon seit langer als Gewohnheitsrecht praktiziert und sind als geltende allgemein anerkannt.

Auch die ausführlichste Geschäftsordnung wird nicht Eventualitäten zu regeln imstande sein: Selbst der Deutsche Bundestag der über eine sehr ausführliche schriftliche verfügt sieht sich immer wieder veranlasst Einzelangelegenheiten zu regeln.

Die vorgenannte Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vor allem in politischen Gremien regelmäßig herangezogen für dieses Gremium keine spezielle Geschäftsordnung existiert eine Verfahrensfrage nicht regelt.

Siehe auch: Antrag zur Geschäftsordnung

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