Euthanasie (von griechisch euthanasía "schöner Tod"] bezeichnet Sterbehilfe für unheilbar Kranke und Schwerstverletzte mit Zweck ihnen qualvolles Leiden zu ersparen. Über Jahrhunderte hinweg erfuhr der Begriff einen Bedeutungswandel: "ärztliche Handlung um Sterbenden den Todeskampf zu (so Francis Bacon Anfang des 17. Jahrhunderts) "Sterbebegleitung" ( Hospiz ) im 18. und 19. Jahrhundert wobei Beschleunigung des Sterbens kategorisch abgelehnt wurde "Sterbehilfe" unheilbar Kranke und Behinderte miteinbezogen wurden (Roland um die Jahrhundertwende) bis hin zur "Vernichtung Lebens" schon vor 1933 .
Vor dem Hintergrund der immensen Fortschritte Biologie und Medizin gewinnt die Frage nach dem "richtigen" mit dem menschlichen Leben zunehmend an Bedeutung. hiermit verbundenen Fragestellungen werden in der aktuellen bioethischen Debatte insbesondere im Kontext der Sterbehilfe Präimplantationsdiagnostik (PID) und der embryonalen Stammzellenforschung kontrovers diskutiert.
Für die Einordnung und Bewertung der Positionen ist eine Rückbesinnung auf den ursprünglichen in der Antike existenten Euthanasiebegriff hilfreich.
Zu den wesentlichen Postulaten des ethischen der Medizin zur Frage der Euthanasie zählt heute die Zusicherung aus dem hippokratischen Eid der im 5./4. Jh. v. abgefasst wurde: "Nie werde ich irgend jemandem auf Verlangen nicht ein tödliches Mittel verabreichen auch nur einen Rat dazu erteilen."
Auch wenn in der antiken Alltagsrealität die Selbsttötung bei Lebensmüdigkeit als auch die zum Tod nicht unbedingt als verwerflich galten entsprach strikte Verbot der ärztlichen Hilfe zu Tötungshandlungen der idealtypischen Wunschvorstellung in der Antike.
Der früheste Beleg für den Begriff findet sich bei dem griechischen Dichter Kratinos ihn um 500 - 420 v. Chr. Bezeichnung eines "guten Todes" in Abgrenzung zu schweren Sterben gebraucht. "Guter Tod" wird als Tod" als Tod ohne vorhergehende lange Krankheit als relativ schnell eintretender Tod charakterisiert.
Auch der Dichter Menandros (342/341-293/392 v. verwendet den Begriff in ähnlichem Sinne. Von stammt das geflügelte Wort: "Wen die Götter der stirbt jung."
Für Sokrates (ca. 469-399 v. Chr.) bedeutet Euthanasie eng mit einer vernünftigen Lebensführung verknüpfte rechte auf den Tod.
Eine noch entschiedenere Position vertritt [[Platon] 427-347 v. Chr.) der in seiner Staatsidee sowohl die aktive als auch die passive propagiert. In einem sittlich und moralisch modifizierten findet sich Platons Position in der jüngeren Stoa wieder. Die philosophische Strömung die die von der Todesverachtung entwickelte fordert Euthanasie stets wenn physische und psychische Leiden vernunftgemäßes Bewusstsein und naturgemäßes sittliches Handeln bedrohen oder mehr ermöglichen.
Obwohl im "Corpus Hippocratium" (Schriftsammlung aus Zeit des Hippokrates zu Fragen der Medizin ca. 400 Chr.) dem Arzt unter bestimmten Umständen geraten von einer Behandlung unheilbar Kranker abzusehen lässt Werk durchaus auch Ansätze einer Palliativmedizin im modernen Sinn erkennen in deren die Schmerzlinderung steht.
Von besonderer Bedeutung für das Euthanasieverständnis der jüdisch/christliche Einfluss im Übergang von der ins Mittelalter . Die alleinige Verfügungsgewalt Gottes über das menschliche Leben das 5. "Du sollst nicht töten" die Verurteilung der durch Augustinus und Thomas von Aquin sowie das Gebot Christi sich Kranken und Bedürftigenten anzunehmen führten einer strikten Ablehnung jeglicher Euthanasie.
Der von dem Moralhistoriker Lecky in zweiten Hälfte des 19. Jh. in diesem geprägte Begriff von der "Heiligkeit des Lebens" dementsprechend den Mitmenschen auch als heiliges Wesen. Heilkunde des Mittelalters die ihre wesentliche Aufgabe sah den physischen Körper gegen die Anfechtungen Teufels zu stärken entwickelte als ars moriendi Art Sterbekunst. Die in Traktatform verfassten Handreichungen Priester Angehörige und Ärzte dienten der rechtzeitigen des Menschen auf das Sterben und damit Verhinderung eines plötzlichen ungeordneten Todes. Beistand in und geistiger Hinsicht standen dabei im Mittelpunkt Aufgaben des Sterbehelfers. Das christlich-mittelalterliche Denken sah einem guten Tod eine besondere Weisheit die in Gnade geschenkt wurde.
Erst zu Beginn der Neuzeit finden sich bei Martin Luther erste Überlegungen zu einer Tötung behinderter
Einer der bedeutendsten Utopisten der Renaissance Thomas Morus (1478-1535) greift die antiken Vorstellungen zur auf und ergänzt sie um den Aspekt Selbstbestimmung (Autonomie). Euthanasie soll gegen den Willen Patienten nicht möglich sein.
Francis Bacon (1561-1626) unterscheidet zwischen der "euthanasia interior" seelischen Vorbereitung auf den Tod und der exterior" die dem leidenden Menschen sein Lebensende und schmerzloser bereiten soll. Nach Auffassung von ist ein solches Handeln humaner und sozialer fromm am Bett zu sitzen und auf Tod zu warten.
Durch das Bündnis der Rassenhygiene und dem Sozialdarwinismus mit der Medizin und den Naturwissenschaften Ende des 19. Jh. kommt es zu grundlegenden Mentalitätswandel in Fragen der Euthanasie.
Noch 1836 verkündete Christoph Wilhelm Hufeland dass es Aufgabe des Arztes sei das Leben auch unheilbaren Krankheiten zu erhalten. Glaube sich der einmal berechtigt über die Notwendigkeit eines Lebens entscheiden reichten unwesentliche Beeinflussungen aus um den eines Menschenlebens auch auf andere Fälle anzuwenden.
Charles Darwin ging hingegen in seinem Werk Über die Entstehung der Arten durch natürliche oder die Erhaltung begünstigten Rassen im Kampf Dasein bereits von der These aus dass das plan- und richtungslose Variieren der Natur durch die natürliche Auslese in bestimmte Bahnen lasse. Der Kampf ums Dasein (Begriff von Thomas Robert Malthus ) sei wegen der hohen Zahlen erzeugter in der Natur unvermeidlich. Nur diejenigen Varianten den Anforderungen des Kampfes ums Dasein am gewachsen seien würden sich behaupten und sich auch stärker fortpflanzen als die weniger gut Varianten. Darwin selbst hat nie zur "Vernichtung Lebens" aufgerufen. Er bot mit seinen Ausführungen die Grundlage für entsprechende Argumentationen.
Ernst Haeckel (1834-1919) wandte Darwins Theorie auch auf kulturell-sozialen Bereich an und formulierte eine "Einheitstheorie" Lebens die er Monismus nannte. Er war der Auffassung dass "künstliche" Züchtung durchaus positive Folgen haben könne verwies in diesem Zusammenhang auf die Tötung Kinder im antiken Sparta und bei Indianern Nordamerikas. In seinem Werk "Die Lebenswunder" er explizit für die Kindereuthanasie ein.
Mit Alexander Tille (1866-1912) trat einer radikalsten Sozialdarwinisten in Erscheinung. Seiner Ansicht nach eine Fortpflanzungsbegrenzung bei "Schwachen" eingeführt werden und natürliche Auslese wiederhergestellt werden. Weiter trat er "Sozial-Euthanasie" durch ein Hinabsinkenlassen von Schwachen auf soziale unterste Stufe ein da dort die besonders hoch sei. 1895 veröffentlicht er die Studie "von Darwin Nietzsche" in der er erstmals den Dualismus "werthaften" und eines "wertlosen" Lebens vertritt.
Für das von Tille propagierte Handeln Alfred Ploetz ab 1895 den Ausdruck " Rassehygiene " (Synonym für Eugenik einem Begriff von F. Galton - eugenics 1883). Für Ploetz hatte das Rassewohl sozialdarwinistischen Sinn eindeutigen Vorrang vor dem Einzelwohl.
Friedrich Nietzsche tritt in seinen Werken ausdrücklich für Tötung missgestalteter Kinder ein und erteilt der des Christentums eine klare Absage. Den Kranken er als Parasit der Gesellschaft. In einem gewissen Zustande es unanständig noch länger zu leben. Die sollten daher "die Vermittler dieser Verachtung" der Kranken sein. Weiter forderte er eine Verantwortlichkeit Arztes für diejenigen Fälle in denen das des aufsteigenden Lebens das rücksichtslose Niederdrängen des Lebens verlange.
1895 publiziert Adolf Jost seine soziale "Das Recht auf Tod". Für Jost hat individuelle Anspruch hinter die Interessen der Gesellschaft Utilitaristische Interessen werden zum absoluten Maßstab. Zentrale für Josts Argumentation hat der Begriff "Wert Lebens".
Dieser Wert setze sich aus zwei zusammen dem Wert des Lebens für den Menschen selbst also die Summe von Freude Schmerz die er zu erleben hat und Summe von Nutzen oder Schaden die das für seine Mitmenschen darstellt. Aus der Perspektive Gesellschaft gesehen füge der unheilbar Kranke ihr Schaden zu. Zusammen mit dem "Mitleid" das mit dem Kranken haben müsse sei sein zu fordern. Dieses Mitleid sollte jedoch nicht zur Begründung der Tötung auf Verlangen dienen sollte auch die Tötung Geisteskranker (ohne Einwilligung)
Unter dem Einfluss von Karl Binding und Alfred Hoche erreichte die Diskussion um die Euthanasie 20. Jh. ihren eigentlichen Höhepunkt. Ihre Schrift Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" initiierte und die Euthanasie-Debatte während der Weimarer Republik und bereitete die Verbrechen der NS-Diktatur entscheidendem Maße vor.
Binding erwägt Tötungshandlungen unter bestimmten Umständen Heileingriffe gesetzlich zuzulassen. Dies in den Fällen denen die schmerzhafte in der Krankheit wurzelnden durch eine schmerzlose andere ersetzt werden könne.
Nach Ansicht von Hoche gibt es "die so stark die Eigenschaft des Rechtsgutes haben dass ihre Fortdauer für die Lebensträger für die Gesellschaft dauernd allen Wert verloren Das intellektuelle Niveau und die Gefühlsregungen dieser seien mit denjenigen von Tieren zu vergleichen. insoweit "geistig Toter" sei nicht imstande einen Anspruch auf Leben erheben zu können. Insoweit die Beseitigung eines geistig Toten einer sonstigen nicht gleichzusetzen.
Die deutschen Ärzte wandten sich mehrheitlich die Vernichtung lebensunwerten Lebens.
"Euthanasie" als Idee der Beendigung "lebensunwerten wurde seit dem ersten Weltkrieg in juristischen medizinischen Fachzeitschriften offen diskutiert. Als grundlegendes Argument diese "Zwangseuthanasie" wurden wirtschaftliche Gründe angeführt.
Der in den verschiedenen Schriften über Euthanasie häufig verwendete Begriff Mitleid bezieht sich nicht auf die Patienten selbst sondern allein die Angehörigen bzw. die Menschheit die "solche hervorbringt".
In diesem Zusammenhang zeugt insbesondere das zur Verhütung genetisch erbkranken Nachwuchses" vom 14. 1933 das die Sterilisation von vermeintlich "genetisch" Kranken (Schizophrenie Manische-Depression Huntington "erbliche Blindheit und Taubheit" schwerer Alkoholismus) von der konsequenten Umsetzung der der nationalsozialistischen zugrunde liegenden biologistischen Denkweise. Von 1933 bis wurden ca. 350.000 bis 400.000 Menschen sterilisiert .
Auch in den Nürnberger Rassegesetzen (Reichsbürgergesetz und "Gesetz zum Schutz des Blutes und der deutschen Ehre") manifestierte sich Denkweise. Neben dem Ausschluss der Juden von den Bürgerrechten standen Maßnahmen der Ärzten kontrollieren öffentlichen Gesundheitspflege im Vordergrund. Ehepaare sich z.B. vor der Hochzeit einer gesundheitlichen unterziehen um Verunreinigungen der Rasse vorzubeugen.
1935 schlug Alexis Carrel vor dass Kriminelle und psychisch Kranke und ökonomisch in kleinen Euthanasie-Institutionen entsorgt werden welche mit entsprechenden Gasen zu beliefern seien." gibt es Belege dafür dass Reichsärzteführer Wagner 1935/36 mit dem Leiter des Rassenpolitischen Amtes konkrete "Euthanasie-Maßnahmen" diskutierte. Wegen befürchteter innen- und Schwierigkeiten wurde mit der Ausführung eines "Euthanasie"-Programms gezögert.
Zur Initialzündung der "Euthanasie" im " Dritten Reich " wurde am 25. Juli 1939 der Fall "Kind K." (Gerhard Kretschmar ohne linken Unterarm und mit nur einem
Das Todesdatum des Kindes markiert einen Wendepunkt in dem Entscheidungsprozeß zur Ausführung des Die Eltern des Kindes hatten sich mit Gesuch um einen "Gnadentod" an die KdF Sie begründeten ihr Anliegen damit dass ihr würde nach Auskunft des Arztes Catel (Leipzig) "normal" sein würde und das Leben solcher überdies wertlos sei.
Der Begleitarzt Hitlers Brandt veranlasste den des Kindes durch "Einschläferung". Hitler befahl anschließend in vergleichbaren Fällen ebenso zu verfahren sei. in Form eines Geheimerlasses erfolgte Befehl Hitlers die einzige "Rechtsgrundlage" auf deren Basis in Jahren 1939-45 "Euthanasie" praktiziert wurde. Der von Leibarzt Morell initiierte Entwurf eines Sterbehilfe Gesetzes im Frühjahr 1940 in der KdF ausgearbeitet stieß auf Hitlers Ablehnung. Eine gesetzliche Grundlage die im Nationalsozialismus praktizierte "Euthanasie" hat es zu keiner Zeit gegeben. Nach dem Strafgesetzbuch aktive Sterbehilfe sogar verboten.
Die konkrete Umsetzung des "Euthanasie"-Programms wurde der KdF von Heyde Bouhler Brandt v. Linden und 10-15 anderen Psychiatern vorbereitet. Eine Kommission wurde mit dem Auftrag eingesetzt die der psychisch kranken Kinder zu organisieren. Zur wählte die Kommission die Bezeichnung "Reichsausschuß zur Erfassung von erb- und anlagebedingten Leiden".
Ab dem 18. August 1939 verlangte sog. Runderlaß des Reichsministers des Innern dass "Klärung wissenschaftlicher Fragen auf dem Gebiet der Missbildung und der geistigen Unterentwicklung" Kinder mit Behinderungen (Idiotie Mikroenzephalie Hydrozephalie Missbildung jeder Art an den Reichsausschuss zu melden seien.
Meldepflichtig waren insbesondere Hebammen und Ärzte Entbindungsheimen. Der Reichsausschuss entschied über das weitere der Kinder durch deren Einordnung in drei (1) "keine weiteren Maßnahmen" (2.)Beobachtung d.h. Einweisung psychiatrische Heil und Pflegeanstalt - Tötung vorbehalten (3.)"Behandlung" d.h. sofortige Tötung. Die erste Fachabteilung zu diesem Zweck in Gorden /Brandenburg eingerichtet. Insgesamt existierten 25-30 solcher Fachabteilungen. unter Verabreichung des Barbiturats Luminal fanden bis statt.
Die Erwachseneneuthanasie im Nationalsozialismus begann am mit einem Erlass zur Erfassung sämtlicher psychiatrischer Zeitgleich erfolgten im Osten bereits Ermordungen von Kranken durch Erschießungen und Gas. Mehr als Kranke kamen hierbei ums Leben.
Der Ausbau der Euthanasiezentrale in Berlin die Gründung von weiteren Tarnorganisationen (Reichsarbeitsgemeinsschaft Heil Pflegeanstalten Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege - "Stiftung" Kranken Transport GmbH - "Gekrat") waren weitere im Rahmen des Programms.
Im April 1940 wurden Räumlichkeiten in Tiergartenstr. 4 bezogen die der " Aktion T4 " ihren internen Namen verlieh. Geplant wurde Rahmen dieser Aktion die Tötungen von psychisch in Vernichtungszentren stattfinden zu lassen.
Das erste dieser Zentren wurde 1939 Grafeneck bei Reutlingen eingerichtet. Die Errichtung weiterer erfolgte 1940 in Brandenburg in Hartheim/Linz und Sonnenstein/Pirna. Anstelle von Grafeneck wurde ab Januar das Zentrum in Hadamar in Betrieb genommen.
Wesentliches Kriterium für die Aufnahme in Todeslisten war die Arbeitsunfähigkeit der psychisch Kranken. Überführung in Vernichtungs-anstalten erfolgte ab 1940 zu über sog. Zwischenanstalten.
Auch nach dem offiziellen Abbruch des fanden in Sonnenstein Bernburg und Hartheim weiter statt.
Wesentlich war die Initiativfunktion wissenschaftlicher Funktionseliten den NS-Medizinverbrechen.
Zu bedenken gilt dass alle Ärzte mitwirkten oft sogar mit Begeisterung. Dabei stellten die Nazi-Ideologie und ihre eigene Einschätzung der über den Mediziner-Eid der die Tötung eines oder den Rat dazu verbietet. Die schon vor Beginn des "Dritten Reiches" eingeleitete Schwerpunktverlagerung der kurativen hin zu einer ( eugenischen ) prophylaktischen Medizin führte dazu dass Heilen Vernichten im Selbstverständnis der am Krankenmord beteiligten zu Kehrseiten ein und derselben Medaillen wurden.
Die Medizin wurde nicht von den instrumentalisiert sondern machte sich die eröffneten Handlungsspielräume um ihr sozialsanitäres Programm zur Schaffung eines Volkskörpers" in die Praxis umzusetzen. Die meisten mehr als 20 universitären Institute für Rassenhygiene waren bereits vor der Machtübernahme der gegründet.
Gegenüber der dargestellten Sichtweise überwiegt allerdings die Sichtweise der "Pervertierung" der Medizin also einer letztlich "kriminell missbrauchten klinischen Forschung."
Gegner der Euthanasie führen das Missbrauchsargument nämlich dass eine Lockerung der Gesetzgebung zur (PID) embryonalen Stammzellforschung und aktiven Sterbehilfe in der Praxis unabsichtlich eigennützig oder missbraucht werden könnte.
In Deutschland darf seit dem 1990 deutschen Bundestag beschlossenen Embryonenschutzgesetz an Embryonen nicht geforscht werden. Als Beginn des menschlichen Lebens wurde die befruchtete Eizelle festgelegt.
Manche fordern dass in Deutschland die verbotene Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt werden soll. Zentrale ist hier ob bei einer künstlichen Befruchtung Embryo auf genetische Schäden untersucht werden soll bevor er den Körper einer Frau eingepflanzt wird. Darf Embryo beseitigt oder darf er verwertet werden ein solcher Schaden festgestellt wird.
Die Befürworter dieses Verfahrens fordern die in eng begrenzten Fällen nämlich bei Paaren denen mit schweren Erbschäden gerechnet werden muss. argumentieren mit dem Einwurf man könne PID verbieten da unter diesen Bedingungen der Schwangerschaftsabbruch straffrei sei.
Hier stellt sich parallel zur Möglichkeit künstlichen Befruchtung und der nun möglichen Erfüllung eines nicht erfüllbaren Wunsches auf Kinder die ethische ob es neben dem Wunsch auf Kinder auch ein Recht auf gesunde Kinder geben
Der Deutsche Bundestag hat am 25. 2003 dem Import von menschlichen embryonalen Stammzellen Stammzellen sind Zellen die sich durch Zellteilung erneuern und in einzelne oder mehrere Zelltypen können (Differenzierung). Sie können sich vor allem Gewebeersatz eignen. Dabei wird zwischen pluripotenten und Stammzellen unterschieden. Pluripotente Stammzellen besitzen die Fähigkeit zu Zellen unterschiedlicher Spezialisierung zu entwickeln jedoch zu einem Individuum.
Totipotente Stammzellen sind Zellen die sich Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen zu teilen zu einem Individuum entwickeln vermag. Nach ihrer unterscheidet man. (1) embryonale Stammzellen aus Embryonen durch in-vitro Fertilisation (IVF) entstanden sind (2) Zellkerntransfer erzeugte embryonale Stammzellen (3) embryonale Keimzellen aus Schwangerschaftsabbrüchen (4) neonatale Stammzellen aus Nabelschnurblut adulte oder somatische Stammzellen.
Mit den derzeit angewandten Methoden hat Gewinnung von embryonalen Stammzellen die Zerstörung der zur Folge!
Eine weitere biomedizinische aber äußerst umstrittene betrifft das sogenannte Klonen .
Die Übertragung eines diploiden (vollständiger Chromosomensatz) in eine entkernte unbefruchtete Eizelle ermöglicht auch Säugern eine ungeschlechtliche Vermehrung: (1) reproduktives Klonen: heranwachsende Embryo wird in die Gebärmutter einer eingepflanzt und ausgetragen (2) therapeutisches Klonen: der werden nach ca. 4 Tagen embryonale Stammzellen um Zellen oder Gewebe zu entwickeln.
Das "Stammzellengesetz" bestimmt dass auch in keine menschlichen Embryonen zum Zwecke der Forschung werden dürfen. Der Import von Stammzellen die dem 20. Januar 2002 entwickelt sein müssen dann erlaubt wenn der Nachweis "hochrangiger Forschungsziele den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn im Rahmen der Grundlagenforschung" ist.
In den Niederlanden ist kürzlich die gesetzliche Grundlage für Sterbehilfe geschaffen worden. Umfragen weisen daraufhin dass auch bei uns für eine solche Regelung weit verbreitete Stimmung gibt. In dieser Diskussion die Selbstbestimmung des Menschen seine Autonomie als Argument genannt. Gegner sehen die Gefahr dass das Weiterleben nur eine von zwei legalen ist jeder rechenschaftspflichtig werden könnte der anderen Last seines Weiterlebens aufbürdet. Dem steht das entgegen man dürfe etwas nicht allein deshalb weil es zu ungewollten schlimmen Konsequenzen führen Entsprechend Regelungen könnten eine Fehlentwicklung verhindern.
In den Niederlanden hatte ein wissenschaftliche zum Ergebnis dass es während der sogenannten vor der gesetzlichen Regelung der aktiven Sterbehilfe 1000 Fälle gab in denen "lebensbeendende Handlungen ausdrücklichen Wunsch" des Getöteten vorgenommen worden sind. Einführung der gesetzlich geregelten aktiven Sterbehilfe waren immerhin noch 900 Fälle die ohne die Gesetz geforderten einzuhaltenden Schutzmaßnahmen getötet wurden.
Menschen können deshalb für aktive Sterbehilfe weil sie große Angst davor haben am ihres Lebens Leid und Schmerzen nicht mehr ihnen hilflos ausgeliefert zu sein. Die wirksamste Hilfe ist in vielen Fällen eine gute Deshalb sollte das bislang stark vernachlässigte Feld Schmerzforschung gestärkt werden.
Demnach stellt der Ausbau einer palliativen Medizin und therapeutische Mittel und nicht aktive das handeln des Arztes in den Mittelpunkt. Würde des menschen muss auch im Sterben im Tode beachtete werden.
Die Fragen nach Leben und Sterben uns alle. Es geht um politische Entscheidungen. Entscheidungen darüber sollten nicht allein der Wissenschaft bleiben. Notwendig ist eine fundierte und gewissenhafte Diskussion die nichts unausgesprochen lässt. Weder Absichten Ziele weder Hoffnungen noch Ängste. Wir brauchen da diese sich gegen irrationale Ängste und Vorstellungen richtet. Wir müssen uns darauf verständigen Richtung wir dem Fortschritt geben wollen. Wir immer neu entscheiden welche Grenzen wir überschreiten welche Grenzen wir akzeptieren wollen.