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Geschmacksmuster


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Geschmacksmuster sind Vorlagen für eine Gestaltungsform (Design Form).

Solche ästhetische Schöpfungen sind vom Patent - und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen können aber durch die Eintragung die Geschmacksmusterrolle auch gegen Nachahmung geschützt werden.

Bedingungen für einen Eintrag als Geschmacksmuster

  • Neuheit (inländische Fachkreise dürfen die Gestaltungselemente der ersten Anmeldung noch nicht kennen es aber eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten).

  • Kommerzielle Nutzbarkeit (das Design oder die muss in einem gewerblichen Rahmen hergestellt bzw. werden können).

  • Eigentümlichkeit (die Merkmale des Geschmacksmusters müssen Ergebnis einer eigenen schöpferischen Tätigkeit sein wobei gewisse Gestaltungshöhe erkennbar sein muss).

Ein Geschmacksmuster ist ein sogenanntes ungeprüftes das bedeutet dass obige Bedingungen beim Eintrag DPMA nicht überprüft werden. Das DPMA prüft auf formale Korrektheit.




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