Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Gesetzentwurf ist der Entwurf eines neuen Gesetzes eines Gesetzes zur Änderung eines bestehenden Gesetzes den gesetzgebenden Körperschaften zur Beratung und Abstimmung wird.
Vorlagen der Bundesregierung sind nach Art. Abs. 2 GG zuerst dem Bundesrat zuzuleiten. hat grundsätzlich sechs Wochen Zeit zu der Stellung zu nehmen. Eine Fristverlängerung auf neun ist ebenso wie eine Fristverkürzung auf drei möglich.
Mit Vorlagen des Bundesrates verhält es gem. Art. 76 Abs. 3 GG entsprechend sind zunächst der Bundesregierung vorzulegen.