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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Gesetzeskommentar


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Bei einem Gesetzeskommentar handelt es sich um die Erläuterung oder mehrerer Gesetze zur Verwendung in Praxis oder Studium

Im einem Kommentar werden Rechtsnormen abstrakt und anhand von Beispielen erklärt ihr Zusammenhang mit anderen Rechtsnormen erläutert. Vor Abschnitten der Gesetze finden sich häufig noch Erklärungen zur Gesamtsystematik.

Einer der für Juristen wichtigsten zum Recht existierenden Kommentare ist beispielsweise der Palandt (Palandt Bürgerliches Gesetzbuch C. H. Beck) in dem das BGB und weitere Nebengesetze erläutert sind. Bei Kommentar handelt es sich um einen Kurzkommentar jährlich neu erscheint. Den Gegensatz hierzu bilden Großkommentare die nur im Abstand von mehreren neu erscheinen und mehrere Bände umfassen (z. der "Münchner Kommentar" (MüKo) oder der "Staudinger").

Die Erläuterungen in den Gesetzeskommentaren stammen teils von Akademikern (Professoren) und teils von (Richtern Notaren und Rechtsanwälten).

Je nach Umfang und Detaillierung wird Kurzkommentar Handkommentar und Großkommentar (der in der mehrere Bände umfasst) unterschieden. Dabei ist zu dass auch Kurz kommentare zu verhältnismäßig kompakten Gesetzen den Umfang 2000 Seiten sprengen können (z.B. ISBN 3-406-46311-8 Harald-Heinz Körner Kurzkommentar zum BtMG )




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