Legislative Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. von lat. lex legis: Das Gesetz Die Legislative (auch gesetzgebende Gewalt) ist einer Demokratie eine der drei Gewalten neben Exekutive und Judikative Sie ist zuständig für die Beratung Verabschiedung von Gesetzen ( Gesetzgebung ) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie die Kontrolle der Exekutive und der Judikative. einer repräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung steht die Legislative den Parlamenten zu. In der Bundesrepublik Deutschland bilden der Bundestag und Bundesrat sowie die Länderparlamente die Legislative. In der Schweiz bilden der Nationalrat und der Ständerat die Legislative. In Österreich bilden der Nationalrat und der Bundesrat die Legislative. Verwandte Themen: Europäisches Parlament Rat der Europäischen Union
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