Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Gesetzgebung wird in einer Demokratie vom Parlament als einer der drei voneinander unabhängigen durchgeführt. Die vom Parlament beschlossenen Gesetze werden von der Regierung und den zuständigen Verwaltungen ausgeführt und durch die Rechtsprechung kontrolliert.
Die Gesetzgebungskompetenz bezeichnet das Recht und Fähigkeit Gesetze zu erlassen. In Deutschland regelt 72 f. des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenz . Danach wird unterschieden zwischen
ausschließlicher Gesetzgebung weiter geregelt in Art. 73 GG
konkurrierenden Gesetzgebung weiter geregelt in Art. 74 GG der
Rahmengesetzgebungskompetenz geregelt in Art. 75 i. V. Art. 98 GG
Je nach Rechtsbereich wird dabei festgelegt die Bundesländer oder der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat.
Die ausschließliche Gesetzgebung sieht vor dass allein der Bund ist entsprechende Bereiche durch Rechtsnormen zu regeln. Einzig wenn er die in einem Bundesgesetz dazu ermächtigt werden dürfen nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes Teilbereiche selbst Dazu zählen unter anderem
Die konkurrierende Gesetzgebung weist das Gesetzgebungsrecht grundsätzlich den Ländern außer der Bund macht von seinem vorgehenden Gebrauch. Das trifft vor allem auf Bereiche in denen Angelegenheiten dur Ländergesetzgebungen nicht wirkungsvoll werden können oder Regelungen einzelner Länder die anderer Bundesländer beeinträchtigen. Das Gesetzgebungsrecht des Bundes jedoch an die Voraussetzungen des Art. 72 GG gebunden damit der Bund nicht alle ohne weiteres an sich ziehen kann. Zu Rechtsbereichen der konkurrierenden Gesetzgebung zählen unter anderem:
Bei der Rahmengesetzgebung liegt das Gesetzgebungsrecht grundsätzlich beim Bund allerdings darf er hier nur einen Rahmen vorgeben ausführlicher Regelungen müssen den Ländern überlassen bleiben. Allerdings dürfen teilweise auch Bestimmungen getroffen werden solange der Charakter als erhalten bleibt. Bereiche der Rahmenkompetenz des Bundes unter anderem: