Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Gesetzgebungsnotstand kann nach deutschem Verfassungsrecht die Folge gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers im Bundestag die in eine Regierungskrise geführt hat. der Bundespräsident in diesem Fall nicht gemäß Art. GG den Bundestag auf und lehnt der Bundestag ein der Bundesregierung als dringlich bezeichnetes Gesetzgebungsvorhaben ab so der Bundespräsident nach Artikel 81 GG auf Antrag der Bundesregierung jedoch nur Zustimmung des Bundesrates den Gesetzgebungsnotstand erklären. Das gleiche gilt eine Gesetzgebungsvorlage abgelehnt wird mit der der die Vertrauensfrage verbunden hat.
Nach der Erklärung des Gesetzgebungsnotstands hat Bundestag erneut über die Gesetzesvorlage abzustimmen. Lehnt die Vorlage dabei erneut ab oder beschließt eine von der Bundesregierung als unannehmbar bezeichnete des Gesetzes so gilt das Gesetz als wenn ihm der Bundesrat zustimmt. Jedoch können der Zeit des Gesetzgebungsnotstandes keine grundgesetzändernden Gesetze werden.
Somit wird der Bundestag quasi entmachtet. Gesetze werden nun allein vom Bundesrat verabschiedet.
Der Gesetzgebungsnotstand kann nur einmal während Amtszeit des Bundeskanzlers angewendet werden. Er dauert Monate an. Während dieser Frist kann jede Bundestag abgelehnte Gesetzesvorlage auf dem beschriebenen Weg werden.
Der Gesetzgebungsnotstand ist Ausdruck der das prägenden starken Stellung des einmal vom Bundestag Bundeskanzlers. Verliert dieser seine Mehrheit gelingt es andererseits dem Bundestag nicht einen neuen Bundeskanzler wählen weil nur eine destruktive aber keine Mehrheit besteht so soll ein effektives Handeln so entstandenen Minderheitsregierung (insbesondere die Verabschiedung des weiter möglich bleiben. Allerdings geht das Grundgesetz von der Vorstellung eines Bundesrats aus der am Vorteil des Staatsganzen orientiert während die zeigt dass die Entscheidungen auch dort aller nach ausschließlich parteitaktisch geprägt sein werden.
In der Geschichte der Bundesrepublik kam Instrumentarium bisher nicht zum Einsatz.