Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Gesetzgebungsverfahren der Bundesrepublik besteht aus drei Teilschritten:
Im Rahmen der Gesetzesinitiative wird ein von der Bundesregierung dem Bundesrat oder einer von Bundestagsabgeordneten in Fraktionsstärke in den Bundestag
Im Hauptverfahren wird der Gesetzesentwurf im in drei so genannten Lesungen behandelt und abgestimmt ob der Entwurf als Gesetz angenommen soll oder nicht. Wurde der Entwurf angenommen er an den Bundesrat weitergeleitet.
Der Bundesrat kann gegen einen Gesetzesentwurf einlegen. Wenn er dies tun will versucht Vermittlungsausschuss ein gemeinsames Gremium von Bundestag und einen Kompromiß zu finden. Gelingt dies nicht der Bundestag versuchen den Einspruch des Bundesrates überstimmen (nur bei sogenannten Einspruchsgesetzen möglich). Bei Gesetzen zum Beispiel bei verfassungsändernden Gesetzen oder Gesetzen die Länderinteressen berühren sogenannten zustimmungspflichtigen Gesetzen allerdings eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes wird von einem sachlich zuständigen Regierungsmitglied (Fachminister Bundeskanzler) und dem Bundespräsidenten unterzeichnet und danach Bundesgesetzblatt öffentlich verkündet.