Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Renten- Arbeitslosen- und Pflege versicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems ( Sozialversicherung ).
Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es Gesundheit der Versicherten zu erhalten wiederherzustellen oder Gesundheitszustand zu bessern" (§ 1 SGB V).
Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch Umfang im SGB V festgelegt ist. Entsprechend Solidaritätsprinzip richten sich die Beiträge nach der Leistungsfähigkeit des Versicherten und nicht nach seinem Krankheitsrisiko (Alter Geschlecht Gesundheitsstatus).
Der derzeitige Beitragssatz liegt bei circa - 16 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.
Man unterscheidet zwischen primären Trägern und der GKV:
die B etriebs k ranken k assen ( BKK ) Die ersten BKKn wurden im frühen 19.Jahrhundert Arbeitern und Unternehmern gegründet für Mitarbeiter und Familien.
I nnungs k ranken k assen (IKK)
Ersatzkassen haben sich im V erband d er A ngestellten- K rankenkassen (VdaK) zusammengeschlossen. Hierzu gehören z.B. die Ersatzkasse die D eutsche A ngestellten K asse (DAK) die T echniker K rankenkasse (TK) sowie die Kaufmännische Krankenkasse KKH. gibt es noch einige "Spezialkassen" wie z.B. landwirtschaftlichen Krankenkassen die See-Krankenkasse und die Bundesknappschaft (für Bergleute).
Die Unterscheidung in primäre Krankenkassen und ist durch das Gesundheitsstrukturgesetz das 1996 in trat aufgehoben worden. Seitdem kann jeder Bürger nicht privat krankenversichert ist einer Krankenkasse seiner beitreten.
Circa 87 Prozent der Bevölkerung sind einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert oder mitversichert.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland
Die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Kranken- und ist abhängig vom Einkommen. Bei einem Einkommen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) kann man als freiwilliges in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben einen bei einem Anbieter für private Krankenversicherungen abschließen auch gar nicht krankenversichert sein.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur gesetzlichen Kranken- und im Jahr 2004 beträgt 41.850 € (monatlich 50 €). Für Fälle die erstmals die überschreiten gelten allerdings 46.350 € (monatlich 3.862 €). Für den Bereich der gesetzlichen Renten- Arbeitslosenversicherung besteht keine Jahresarbeitsentgeltgrenze - d.h. jeder Arbeitsentgelt Beschäftigte ist Mitglied der gesetzlichen Renten- Arbeitslosenversicherung.
Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind der Gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert.
die Beiträge richten sich prozentual nach dem (Lohn Gehalt Provision ...) und nicht nach persönlichen Krankheitsrisiko (Alter Geschlecht Gesundheitsstatus) und
Nach den Bestimmungen des Gesundheitsstrukturgesetzes kann Versicherte zwischen den gesetzlichen Krankenkassen frei wählen.
Allerdings muss man mindestens 18 Monate einer Krankenkasse sein um zu kündigen zu Wenn allerdings die Krankenkasse ihren Beitrag erhöht besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Unklar ist bislang ob bei einer im Zusammenhang mit einer Fusion auch ein Sonderkündigungsrecht besteht. Das Sozialgericht (Az.: S 4 KR 5695/03) und das Sachsen-Anhalt (Az.: L 4 KR 33/00) haben rechstkräftigen Urteilen ein Sonderkündigungsrecht jedoch bejaht [1] .
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