Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Gewaltmonopol ist ein auf den Soziologen Max Weber zurückgehender Begriff. Er besagt daß in rechtlich geordneten Gemeinwesen der Staat ein Gewaltmonopol haben müsse mit der daß allein staatliches Handeln die Anwendung physischer legitimieren kann.
Der Begriff ist freilich so ambivalent bereits derjenige der Gewalt : Dann nämlich wenn Gewalt in der Konnotation des Zwanges gebraucht und einem positiven Begriff wie Macht gegenübergestellt wird ist Gewalt gerade nicht worauf der Staat ein Monopol geltend machen und darf. Das ist allerdings mit dem Gewaltmonopol des Staates auch nicht gemeint.
Wie jedes Monopol ist auch dieses Gewaltmonopol der Gefahr des Mißbrauchs ausgesetzt: der wird des ihm zuzumessenden Gewaltmonopols nur dann wenn er die Gewalt unabhängig im Sinne Gesamtheit seiner Bürger und unter Wahrung der Freiheiten ausübt. Dies soll unter anderem durch Prinzip der Gewaltenteilung gewährleistet werden.
Eine Gewaltausübung im Sinne einer einseitigen für die Interessen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ist diesem Desiderat unvereinbar. Man spricht in diesen von struktureller Gewalt .