Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit die eigene Rechnung eigene Verantwortung und auf Dauer der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk .
In der Rechtsprechung hat sich folgende durchgesetzt: Gewerbe ist jede erlaubte auf Gewinnerzielung selbstständige Tätigkeit die fortgesetzt und nicht nur ausgeführt wird mit Ausnahme der Urproduktion Verwaltung Vermögens wissenschaftlicher künstlerischer und schriftstellerischer Berufe sowie höherer Art.
In Deutschland unterliegt die Ausübung eines der Gewerbeordnung. Danach muss jede gewerbliche Tätigkeit der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden; spricht man von Gewerbeschein .
Ausgehend von der in Artikel 12 Grundgesetzes festgeschriebenen Berufsfreiheit wurde in der Gewerbeordnung Gewerbefreiheit festgeschrieben. Danach steht es jedem im weiterer Gesetzte frei ein Gewerbe zu betreiben Beruf Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Man unterscheidet Gewerbe in Industrie Handwerk Hausgewerbe und Verlagswesen . 1878 wurde in Deutschland die Gewerbeaufsicht eingeführt die die Einhaltung von arbeits- immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht und darauf aufbauend Gewerbebetriebe groben Verstößen auch schließen kann.
Ist für die Ausübung des Gewerbes in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig gilt Gewerbetreibende als Sollkaufmann und muss ergänzend zu den Bestimmungen bürgerlichen und Steuerrechts auch die Anforderungen des Handelsgesetzbuches erfüllen.