Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Gewerbesteuerumlage wird auf Grundlage der Gewerbesteuer berechnet und von den Gemeinden je zur Hälfte an Bund und Länder abgeführt.
Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuerumlage ist der sogenannte Grundbetrag Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital der für jede einzelne Gemeinde nach der Formel "Istaufkommen dividiert durch Hebesatz mal 100" für das Kalenderjahr ermittelt auf den Grundbetrag wird ein Vervielfältiger (Umlagesatz)
Die Gewerbesteuerumlage ist jährlich bis zum des auf das Erhebungsjahr folgenden Jahres - Anrechnung der geleisteten Abschlags-/Vorauszahlungen - von den Gemeinden abzuführen (Schlußabrechnung). Die kassenmäßigen Abflüsse (Abschlagszahlungen) vierteljährlich bis zum 1.5. 1.8. und 1.11. der Höhe des Gewerbesteuer-Istaufkommens des jeweils vorangegangenen Quartals . Im Dezember erfolgt eine Vorauszahlung auf Schlußabrechnung in Höhe der Abschlagszahlung für das Quartal (im Einzelfall jedoch höchstens bis zur der Vorauszahlung auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ). Der Restbetrag ist bis zum 1.2. folgenden Jahres zu entrichten.
Zum Verständnis für die Berechnung der soll die Stadt Speyer dienen die auf Ihrer Webseite spekulative zur Entwicklung der Gewerbesteuerumlage für die Jahre bis 2007 veröffentlicht. Bei einem angenommenen Gewerbesteuer -Istaufkommen von 20.500.000 EUR einem Hebesatz von und einem Umlagesatz-Multiplikator von 1 18 ergibt beispielsweise für das Jahr 2004:
20.500.000 EUR / 405 * 1 = 5.972.840 EUR
Die Belastung durch die Umlage beträgt die Gemeinde 29 14 %. Der Bund und das Land erhalten somit je 2.986.420 EUR.