Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Nachahmung und Kopie strengstens verboten sobald gewerbliches Schutzrecht verletzt wird. Bereits durch einen Vorgang wie das Schreiben eines Artikels oder Komponieren eines Musikstücks entsteht ein Schutzrechtsanspruch zugunsten Autors d.h. Urhebers ( Urheberrecht ). Neben dem Urheberrecht gibt es das und Geschmacksmusterrecht als so genannte Leistungsschutzrechte. Technische sind das Gebrauchsmuster und das Patent .
Unabhängig hiervorn gilt in Deutschland der der Nachahmungsfreiheit. Nachmachen ist also prinzipiell erlaubt für den privaten Gebrauch.