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Gleichzeitigkeit


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Zwei Wahrnehmungen heißen gleichzeitig (im engeren Sinne) wenn sie von einem Beobachter zusammen gemacht wurden; als ein-und-dieselbe Anzeige (oder auch: als ein-und-derselbe Zeitpunkt ) dieses Beobachters.

Allgemeiner bezeichnet Gleichzeitigkeit eine bestimmte (idealerweise von den Beteiligten nachvollziehbare) Beziehung zwischen zwei Anzeigen eines Paares verschiedener Beobachter.

Albert Einstein gelang es diese beiden (Gleichzeitigkeit im engeren bzw. im allgemeineren Sinne) zu unterscheiden und im Rahmen der Relativitätstheorie eine entsprechend sorgfältige Definition des letzteren als physikalische Messgröße anzugeben.

Eine bemerkenswerte Konsequenz dieser Definition ist zwar gegebenenfalls die Gleichzeitigkeit einer bestimmten eigenen jeweils eines bestimmten Beobachters mit einer bestimmten eigenen eines bestimmten anderen Beobachters übereinstimmend festgestellt werden aber nicht unbedingt Gleichzeitigkeit zwischen den eigenen aller an einem bestimmten Ereignis Beteiligter mit eigenen Anzeigen aller Beteiligter an einem bestimmten anderen (vom Ereignis räumlich getrennten) Ergeignis; insbesondere nicht falls an je einem Ereignis Beteiligten sich dabei einander bewegten (wobei das gesamte Ereignis z. B. deren Passage bzw. momentanen Treffen bestand).

Unter allen an dem einem Treffen kann es demnach höchstens einen geben dessen Anzeige zu diesem Treffen gleichzeitig zur Anzeige des anderen Treffens durch bestimmten anderen an dem anderen Treffen Beteiligten messen war; und alle anderen Beobachterpaare können dass deren Anzeigen jeweils zu den beiden nicht gleichzeitig waren (oder dass sie gar Messwert bzgl. der Gleichzeitigkeit ihrer betreffenden Anzeigen

Der Begriff der Gleichzeitigkeit (gemäß der Definition) ist folglich nur auf Paare einzelner aber nicht auf Paare ganzer Ereignisse anzuwenden wird als "relativ" bezeichnet. Jeder einzelne entsprechende ist allerdings trotzdem allgemein nachvollziehbar und insofern gültig.

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