Zur Gründung einer GmbH ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (Satzung) notwendig in der unter das Stammkapital und die jeweiligen Gesellschafter mit Höhe ihrer Stammeinlage benannt werden. Das Stammkapital einer GmbH das in der offen legenden Bilanz als "gezeichnetes Kapital" ausgewiesen wird bildet Summe aller Stammeinlagen der Gesellschafter. Es muss 25.000 Euro betragen und bei der Gründung zur Hälfte (12.500 Euro) eingezahlt sein. Die selbst müssen jeweils mindestens ein Viertel ihrer geleistet haben damit eine GmbH in das Handelsregister eingetragen werden kann. Zur Gründung einer muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein. (Früher: zwei Gesellschafter; Sonderform: Ein-Mann-GmbH )
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird die Geschäftsführer die im Gegensatz zu den Personengesellschaften Nicht-Gesellschafter sein können im Aussenverhältnis vertreten. Der wird durch die Gesellschafterversammlung bestellt und ist dieser im Gegensatz zur Aktiengesellschaft weisungsgebunden.
Weitere Organe der GmbH bilden die und der Aufsichtsrat . Ersteres dient als Organ zur Bestellung Geschäftsführers und zu dessen Kontrolle. Bei Abstimmungen der Gesellschafterversammlung gilt: 1 Stimme je 50 Geschäftsanteil.
Bei einer GmbH mit mehr als Mitarbeitern ist zusätzlich ein Aufsichtsrat zu bilden.
Nicht unproblematisch ist die Haftung des Geschäftsführers in der Krise und Insolvenz der Gesellschaft. Obwohl der GmbH immer Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital nachgesagt wird hat Gesetzgeber doch einen weitgehenden privatrechtlichen Gläubigerschutz eingebaut die Geschäftsführer nicht mit der Sorgfalt eines Kaufmanns handeln.