Der im Rechtsverkehr angegebene Firmenname also der Name auf Angeboten Rechnungen etc. muss eindeutige Hinweise auf beschränkt Gesellschafter enthalten. Ein Zusatz wie GmbH & KG muss dort unbedingt angegeben und darf einfach durch KG ersetzt werden obwohl die selbst eigentlich Kommanditgesellschaft ist.
Ob diese Form (steuerlich) günstiger ist zum Beispiel eine GmbH zu gründen ist seit der Körperschaftssteuerreform nur im Einzelfall zu Vielfach werden GmbH & Co. KG auf Basis mangelhafter Beratung sowie von Vorurteilen (hinsichtlich Besteuerung von Personenhandels- und Kapitalgesellschaften) gegründet. Später sich dann eine Vielzahl von Fragen/ Problemen bei besserer Beratung im Vorfeld bereits geklärt werden können.