Gründung (Recht) Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Gründung bezeichnet man im Rechtswesen das in Leben Rufen von: -
- Gesellschaften bürgerlichen Rechtes (GbR)
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
- Kommanditgesellschaften (KG)
-
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- GmbH & Co. KG
- der rechtsfähige Verein
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stiftungen
- Kirchen
Bücher zum Thema Gründung (Recht)
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