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Grenzstein aus dem Jahre 1757
Ein Grenzstein ist ein Eckpunkt Knickpunkt und/oder Knotenpunkt von Grundstücksgrenzen. Der Grenzstein ist die genannte Vermarkung des Grenzpunktes die i.d.R. mit einer Lagegenauigkeit von ± 1 cm gesetzt werden. können in Abhängigkeit von den örtlichen Bedingungen in Deutschland bundeslandabhängigen Vermessungsvorschriften auch andere Vermarkungsarten z.B.: Rohr mit Kappe Meißelkreuz Nagel verwendet In neuerer Zeit kommen teilweise auch Grenzsteine Kunststoff zum Einsatz. Ein ordnungsgemäß gesetzter Grenzstein mit einem so genannten "Zeugen" versehen der einer mit dem Hals nach unten gerichteten die sich unter dem Grenzstein befindet besteht.