Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. "Große kreisangehörige Stadt" ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht .
In einigen Bundesländern erhalten größere kreisangehörige die zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen eine Art der oftmals mit einem besonderen Titel verbunden In Brandenburg Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz und Thüringen nennt man diese Städte "Große kreisangehörige Städte" . Sie gehören also weiterhin zum Landkreis übernehmen jedoch teilweise Aufgaben die ansonsten Landkreis für sie erledigen müsste. Die Einwohnergrenze unterschiedlich geregelt. Sie liegt in NRW über In Nordrhein-Westfalen gibt es darüber hinaus noch "Mittlere kreisangehörige Städte" die zwischen 25.000 und 60.000 Einwohner und etwas weniger Aufgaben als die "Großen Städte" haben.
Vergleichbare Bezeichnungen aus anderen Bundesländern sind:
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