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Das ehemalige Großherzogtum Oldenburg nach 1918 Freistaat Oldenburg war ein Land des Deutschen Reiches der Weimarer Republik mit der Hauptstadt Oldenburg (Oldb.) . Als Oldenburger Land bezeichnet man im engeren Sinne den älteren Teil des Großherzogtums. Der 1815 erworbene des Landes wurde Oldenburger Münsterland genannt. Der Begriff Oldenburger Land kann sich sowohl auf die alte als auch auf das Großherzogtum nach 1815 Nicht gebraucht wird er allerdings für die bis 1938 zu Oldenburg gehörenden Gebiete im Birkenfeld .
Oldenburg war im Alten Reich eine Grafschaft die sich rund um 1108 erstmals erwähnte Siedlung Oldenburg entwickelte und Laufe der Geschichte größere Gebiete hinzugewinnen konnte. 16. Jahrhundert wurde die Grafschaft lutherisch.
Aus der Dynastie des Oldenburger ( Haus Oldenburg ) sind mehrere dänische Könige hervorgegangen 1448 ein Graf von Oldenburg König von Dänemark . So kam es dass Oldenburg später dänisch war. Durch Ländertausch gelangte die Grafschaft 1774 an Holstein-Gottorp und von dort an reformierte Linie des Fürstentums Lübeck. Gleichzeitig wurde Herzogtum und die Residenz dieses Staates wurde nach Oldenburg verlegt. Das Herzogtum bestand somit 2 räumlich getrennten Teilen Oldenburg und Fürstbistum (Sitz Eutin).
Nach dem Wiener Kongress 1815 kam auch ein Teil des Niederstift Münster an Oldenburg das nun Großherzogtum wurde. Außerdem erhielt es als weitere das Fürstentum Birkenfeld an der Nahe so sein Staatsgebiet nunmehr drei Teile umfasste.