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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 13. Februar 2012 

Großmacht


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Eine Großmacht  ist ein Staat der im Vergleich zu anderen Staaten Macht hat. In der Regel wird dabei militärische Macht betrachtet es können aber auch Aspekte der Macht (zum Beispiel wirtschaftliche Macht) in Frage kommen wenn sie die Entscheidungen anderer Staaten zu beeinflussen.

Großmächte können regional – zum Beispiel einen Subkontinent  bezogen – oder global betrachtet werden. Bei globalen Großmacht spricht man auch von Supermacht .

Vor dem Beginn des Zweiten Weltkrieges galten das Deutsche Reich Frankreich Großbritannien Italien Japan die Sowjetunion und die USA als Großmächte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden zunächst die Atommächte China Frankreich Großbritannien die Sowjetunion und die als Großmächte oder auch Weltmächte angesehen. Im Zusammenhang damit erhielten diese auch das Vetorecht bei den Vereinten Nationen .

Der Begriff der Großmacht wird seit Aufstieg der USA zur einzigen Supermacht und dem damit Machtverlust der Sowjetunion bzw. Russlands zunehmend weniger gebraucht.

Siehe auch: Hypermacht




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