Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Grundherr hat die Herrschaft über seinen Grundbesitz also der Grundbesitzer. Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft stammte aus dem Mittelalter und dauerte bis ins 19. Jahrhundert an. Der Begriff Grundherr umfasst nicht die wirtschaftliche sondern auch die rechtliche Verwaltung land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen die dieser Nutzung vergeben hat.
Das Entstehen der Institution "Grundherrschaft" muß werden im Zusammenhang mit der Taufe und der europäischen Bevölkerung. Im Zusammenspiel zwischen Adel und Bauernschaft entstanden neue Formen des Wirtschaftens Landbearbeitung (Dreifelderwirtschaft) und der gesellschaftlichen Organisation. Sie der Produktion und Verteilung von Überschüssen die einem weiteren Ausbau der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen dienten.