Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Grundmandatsklausel


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Die Grundmandatsklausel ist eine alternative Überwindungsmöglichkeit der Sperrklausel in so genannten personalisierten Verhältniswahlsystemen .

Wenn eine Partei eine bestimmte Anzahl von Direktmandaten gewinnt zieht sie mit einer zu Parteistimmenanteil proportionalen Sitzzahl ins Parlament ein.

Von der Grundmandatsklausel im Bundestagswahlsystem profitierte den 1950er Jahren die DP und das Zentrum bei der Bundestagswahl 1994 die PDS .




Bücher zum Thema Grundmandatsklausel

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Grundmandatsklausel.html">Grundmandatsklausel </a>