Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Grundruhrrecht war im Mittelalter das Recht von Grundbesitzern oder auch gegenüber Kaufleuten und Transporten sich alles anzueignen "den Boden berührte".
Das Grundruhrrecht griff immer dann wenn Wagenachse brach ein Tier stürzte oder etwas der Transportfläche fiel.
Um sich gegen unberechtigte Ansprüche aus Recht zu schützen wurden die ursprünglichen Hansen gegründet.