Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem Neukantianismus der davon ausgeht dass eine kategoriale zwischen Sein und Sollen besteht. Aus einem kann nach dieser Auffassung niemals ein Sollen werden. Kennzeichnend für den Heidelberger Neukantianismus dem anhing war es dass er zwischen die Wissenschafen (Sein) und die philosophischen Wertlehren (Sollen) wertbezogenen Kulturwissenschaften einschiebt. Bezogen auf das Recht sich dieser Trialismus in den Teilbereichen Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik. Die Rechtsdogmatik nimmt dabei eine ein. Gegenständlich richtet sie sich auf das positive Recht wie es sich in der sozialen darstellt und methodologisch auf den objektiv gesollten des Rechts der sich durch wertbezogenen Interpretation
Kernstücke der Rechtsphilosophie Radbruchs sind auch seine Lehren vom und von der Rechtsidee. Die Rechtsidee ist eine Trias von Gerechtigkeit Zweckmäßigkeit und Rechtssicherheit definiert. Radbruch läßt die Idee der Zweckmäßigkeit aus einer Analyse Idee der Gerechtigkeit hervorgehen. Auf dieser Vorstellung die Radbruchsche Formel die bis heute heftig diskutiert wird. Rechtsbegriff ist für Radbruch nichts anderes als Gegebenheit die den Sinn hat der Rechtsidee dienen."
Strittig aber letztlich wohl zu bejahen die Frage ob Radbruch vor 1933 Rechtspositivist und sich in seinem Denken unter dem des Nationalsozialismus eine "Kehre" vollzog.
Schneider Hans-Peter: Gustav Radbruch (1878-1949) : Rechtsphilosoph zwischen Wissenschaft Politik in: Kritische Justiz (Hrsg.) Streitbare Juristen Eine andere Tradition Baden-Baden 1988 S. 295