Die Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe als sowie die Ausgestaltung des Abiturs als ausbildungsbegleitende Prüfung gehen in der Bundesrepublik Deutschland zurück einen Beschluss von 1972 der Kultusministerkonferenz ("Saarbrückener Beschlüsse"). Seitdem ist die "reformierte mehrmals modifiziert worden ("Reform der Reform") wobei Tendenz dahin ging die zunächst sehr großen wieder einzuschränken; insbesondere ist es kaum noch die klassischen Hauptfächer abzuwählen und nur leichte gemeinhin als leicht angesehene) Abiturfächer zu wählen.
Die Leistungen aus den zwei letzten gehen mit erheblichem Gewicht ins Abiturzeugnis ein; Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe ergibt sich deshalb aus den Rechtsvorschriften über die Abiturprüfung . Diese Vorschriften umfassen ein feinverästeltes und verknüpftes Netz von Regeln welche Kombinationen von
belegt werden können
als schriftlich gewählt werden können
in die Abiturwertung eingebracht werden können
als Abiturfach gewählt werden können.
Zyniker behaupten diese Regeln zu verstehen die schwierigste Anforderung des gesamten Abiturs.
Die gymnasiale Oberstufe umfasst laut gültiger der bundesdeutschen Kultusministerkonferenz eine einjährige Einführungs- und eine zweijährige Qualifizierungsphase . In Bundesländern die das Abitur schon zwölfjähriger Schulzeit vorsehen (siehe Dauer der Schulzeit ) fällt die Einführungsphase in die Jahrgangsstufe die gemeinhin nicht der "Oberstufe" zugerechnet wird; Nomenklatur ist also nicht widerspruchsfrei. Die Einführungsphase im Klassenverband oder im Kurssystem stattfinden.
Der Umstand dass in Ländern mit Schulzeit das elfte Schuljahr gerne und zumeist Zeitverlust für einen Auslandsaufenthalt genutzt wird zeigt die Einführungsphase für viele Schüler vor allem bedeutet. In anderen Bundesländern hingegen gilt das unter Schülern und Lehrern als das schwerste man spricht oft auch davon dass die die das elfte Schuljahr gemeistert haben den Teil ihrer Schullaufbahn bereits hinter sich haben.
Grund- und Leistungskurse gliedern das Lernangebot Niveau nach".
Je nach Bundesland wählen die Schüler
zwei Leistungskursfächer die je fünfstündig unterrichtet werden
drei oder mehr Leistungskursfächer die mindestens vierstündig werden.
Eines der Leistungskursfächer muss entweder Deutsch eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine sein (=Kernfächer). Einzelne Länder beschränken überdies die Leistungskurskombinationen.
Die Grundkurse sind mindestens zweistündig in Fremdsprachen und Mathematik mindestens dreistündig.
Einen anderen Weg geht seit dem 2004 das Land Baden-Württemberg. Hier wurden die und Leistungskurse gänzlich abgeschafft. Stattdessen muss jeder vierstündig Mathematik Deutsch sowie eine Fremdsprache belegen auch als schriftliches Prüfungsfach im Abitur belegen. kommt ebenfalls vierstündig ein sogenanntes Profilfach mit Wahlmöglichkeiten und das Neigungsfach das (im Rahmen an der Schule angebotenen Fächer) frei gewählt kann. In einem dieser Fächer muss ebenfalls schriftliche Abitursprüfung abgelegt werden. Als zweistündige Fächer - sofern nicht schon vierstündig gewählt - folgenden Fächer belegt werden:
zwei Naturwissenschaften
Geschichte Erdkunde Gemeinschaftskunde (EK und GK Wechsel je 2 Halbjahre)
Religion oder Ethik
Musik oder Kunst
Sport
Siehe auch: Neue gymnasiale Oberstufe
Auch in Bayern ist mit der Einführung des achtstufigen Gymnasiums ( G8 ) eine umfassende Reform der Oberstufe geplant. sollen beispielsweise die Leistungskurse durch sogenannte Seminarkurse werden im Gespräch ist auch eine Straffung Wahlfreiheit bezüglich der Abiturfächer. Da die bayerische bislang jedoch nur Konzepte und Fahrpläne vorgestellt kann noch keine genaue Prognose über die der gymnasialen Oberstufe in Bayern abgegeben werden.
Einige Beleg- und Einbringregeln nehmen Bezug die Unterteilung der Fächer in
das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld (I)
das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld (II)
das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld (III)
Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet. Für gelten landesspezifische Regelungen. Daneben gibt es an Schulen außerhalb dieses Rahmens weitere Wahlfächer wie B. Informatik Orchester oder Chor die zwar werden können in denen jedoch keine Abiturprüfung werden kann.
Bei der Wahl der vier Abiturfächer zwei Leistungskurse sowie ein Grundkursfach schriftlich und Grundkursfach mündlich (Colloquium)) müssen alle drei Bereiche werden. Dabei muss beachtet werden dass es bei zwei der Abiturfächer um Kernfächer (siehe handelt.