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Hörbehinderung


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Als Hörbehinderung bezeichnet man eine Verminderung der Hörfähigkeit oder völlige Taubheit ( Gehörlosigkeit ). Schwerhörigkeit oder Taubheit schränken das soziale des Betroffenen erheblich ein. Untereinander verständigen sie mit der Gebärdensprache oder schriftlich. - Schwerhörige haben die ein Hörgerät zu benutzen. Die Verpflanzung von Computer-Chips Verbesserung der Hörfähigkeit bei Schwerhörigen wird noch




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