Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. HOAI ist die Abkürzung für die "Honorarordnung Architekten und Ingenieure " mit der die Vergütung der entsprechenden in Deutschland geregelt ist. Der Begriff Ingenieur bezieht sich hierbei nur auf die Baubereich tätigen Fachrichtungen ( Bauingenieure Bauphysiker etc.).
Die Höhe der Vergütung ermittelt sich im wesentlichen nach der Aufgabenstellung dem Schwierigkeitsgrad den anrechenbaren Kosten und den erbrachten Leistungsphasen .
Das Honorar kann zwischen dem Auftraggeber und dem Architekt bzw. Ingenieur andererseits im Rahmen der HOAI frei werden. Unterschreitungen der Mindestsätze oder Überschreitung der der HOAI sind nur in Ausnahmefällen zulässig. nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart ist gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart. HOAI ist auch für Personen bindend die Leistungen erbringen jedoch keine Architekten oder Ingenieure sind. Die Fälligkeit der Honorarforderung und Anspruch auf Abschlagszahlungen wird etwas abweichend vom Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Voraussetzung für die Fälligkeit dass eine prüffähige Honorarschlussrechnung erteilt ist.
Ähnliche Gebührenordnungen gibt es auch für Freie Berufe so z.B.