Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Haftbefehl ist nach deutschem Strafprozessrecht die von Amts wegen oder auf der Staatsanwaltschaft mögliche formelle schriftlich abzufassende Anordnung der Untersuchungshaft durch den Richter gegen einen Beschuldigten . Der Haftbefehl hat den Namen des die Straftat der er verdächtigt wird den Haftgrund Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft zu enthalten. Der Haftbefehl dem Beschuldigten bei der Verhaftung bekannt zu Danach ist der Beschuldigte unverzüglich dem Richter der darüber entscheidet ob die Voraussetzungen für Erlass des Haftbefehls weiterhin vorliegen.
Ein internationaler Haftbefehl ist ein national Haftbefehl der einen Auslieferungsantrag für die Fälle Festnahme im Ausland beinhaltet.