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Haftung (Recht)


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Mit Haftung wird im Recht allgemein die Verantwortlichkeit ein bestimmtes Handeln oder auch Unterlassen bezeichnet die eine Rechtsfolge geknüpft ist.

Dabei unterscheidet man zwischen zwei Grundtypen

  1. der vertraglichen Haftung die in einem ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus den des Zivilrechts über die Haftung bei bestimmten Verträgen und
  2. der gesetzlichen Haftung die keine vertragliche voraussetzt sondern sich direkt aus einem Gesetz das die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit unmittelbar an ein Gesetz näher beschriebenes Verhalten (meist die Verletzung Rechts eines anderen) knüpft. Bekanntestes Beispiel hierfür die Schadensersatzpflicht für unerlaubte (deliktische) Handlungen nach 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches .

Siehe auch: Schadensersatz Deliktsrecht Haftungsbeschränkung




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