Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Als Halbkantone und (seit der neuen Bundesverfassung von 2000 ) als Kantone mit halber Standesstimme werden diejenigen Kantone der Schweiz bezeichnet welche nur mit einem Sitz Ständerat vertreten sind (während es bei den Kantonen zwei sind) und bei der Berechnung Ständemehrs nur über die halbe Stimmkraft verfügen. davon verfügen die Kantone mit halber Standesstimme über die gleiche innere Autonomie wie "Vollkantone" politisch korrekt heute nur noch von Kantonen mit halber Standesstimme die Rede ist.
Der Grund für diese Einteilung liegt der Geschichte. Nach einem Religionskonflikt teilte sich 1597 der Kanton Appenzell in ein katholisches Innerrhoden und ein protestantisches Ausserrhoden. Im Kanton Basel führte 1833 ein Konflikt zwischen Stadt und Land Aufspaltung. Unterwalden hingegen ist seit jeher in und Nidwalden unterteilt. In den 1830er Jahren auch der Kanton Schwyz vorübergehend in zwei Halbkantone unterteilt nämlich Inner- und Ausserschwyz.