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Handelsmarine


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Die Handelsmarine umfasst im Gegensatz zur Kriegsmarine die Gesamtheit aller Seeschiffe eines Staates die der Seeschifffahrt zum Zweck der Beförderung von Gütern Personen sowie dem Fischfang dienen.

Dabei gehören nur solche Seeschiffe zur die klassifiziert und im Schiffsregister eingetragen sind. Schiffe Handelsmarine führen die Flagge des Staates in sie registriert sind.

Der Begriff Handelsmarine wird auch im Völkerrecht Europarecht Handelsrecht und als statistischer Terminus verwendet.




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